So ein Umzug, und sein er nur von einer Straße in die Nachbarstraße wie bei uns, ist eine spannende Sache. Der Kasi-Mann fand tagelang seinen Rasierer nicht mehr, was eine optische Runderneuerung zur Folge hatte. Zumindest haartechnisch gesehen. Aber auch sonst erlebt man die eine oder andere nette Anekdote. Beispielsweise fand ich es nett, dass ich in einem Dorf mit 1000 Einwohnern einen Nachsendeantrag stellen muss. Jeder im Ort weiß, dass wir umgezogen sind. Manch einer kannte das Haus – „Ach weißt Du, ich war ja schon mal im Rohbau! Euer großes Wohnzimmer ist toll!“ – sogar, bevor wir es ihm stolz vorführten. Und dennoch musste ich einen Nachsendeantrag stellen. Gut, wir leben in einem wohlorganisierten Land, und gab in der örtlichen Poststelle pflichtschuldigst die Namen aller drei Hausbewohner an: Frau Kasi, den Kasi-Mann und natürlich das Sohnkind. Wobei sich dessen Post meistens auf Spielzeug-Werbebriefe beschränkt und von daher lässlich wäre. Aber egal – ein Umziehender muss tun, was ein Umziehender tun muss. Also einen Nachsendeantrag stellen.
Umso mehr verwunderte mich, was die Deutsche Post mit dem Nachsendeantrag tat. Sie schickte mir eine schriftliche Bestätigung des Antrags – klar, wir leben wie gesagt in Deutschland. Allerdings an die alte Adresse – und das, obwohl ich angegeben hatte, das die neue Adresse mit sofortiger Wirkung gelte und wir bereits umgezogen seien. Was dies zur Folge hatte? Ich fuhr also in meine alte Wohnung (zu der ich immerhin noch 20 Tage einen Schlüssel habe). Ich holte dort die schriftliche Bestätigung meines schriftlichen Nachsendeantrags aus dem Briefkasten. Und fuhr das Ganze im Einkaufskorb in die neue Wohnung. Liebe Deutsche Post, bitte beachten Sie, dass ab Ende August dort niemand mehr mit dem Einkaufskorb ankommt, um den Kasten zu leeren. Besten Dank.